Anfang 2017 tritt das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Dieses enthält zahlreiche Neuregelungen in Bezug auf die Schwerbehindertenvertretung. So sind z.B. Kündigungen von schwerbehinderten Menschen ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zukünftig unwirksam. Auch im Bereich der Organisation und Befugnisse der Schwerbehindertenvertretung sind in den §§ 95 ff Sozialgesetzbuch IX Neuerungen in Kraft getreten.
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