Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ist grundsätzlich ein Beweismittel für eine Arbeitsunfähigkeit. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Kündigt ein Arbeitnehmer zum Beispiel sein Arbeitsverhältnis und wird er am selben Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21