Mit seinem Urteil über die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für viel mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Hiernach sind Arbeitgeber verpflichtet, verlässliche Systeme zu schaffen, mit denen die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann. Allerdings führt der EuGH aus, dass den Mitgliedsstaaten bei den Modalitäten, insbesondere der Form des Systems zur Arbeitszeiterfassung, ein Spielraum eröffnet sei. Der deutsche Gesetzgeber hat bei einer künftigen Anpassung des Arbeitszeitgesetzes die Möglichkeit, insbesondere mittelständische Unternehmen, für die eine weitere Dokumentation der Arbeitszeit eine besondere Belastung darstellt, von der entsprechenden Pflicht auszunehmen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Vermutlich wird demnächst eine moderate Anpassung des deutschen Arbeitszeitrechts erfolgen.
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