Grundsätzlich müssten Betriebe für eine Erhebung von GPS-Ortungsdaten von Firmenautos nachvollziehbare Gründe (z. B. Transport von leicht verderblicher Ware) gegenüber der Datenschutzbehörde angeben können. Darüber hinaus müssten die Einverständniserklärungen der Mitarbeiter der gültigen Rechtslage entsprechen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz der Beschäftigten vor und Sanktionen drohen.
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