Arbeitsrecht:
Kündigung
Die Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft beendet werden soll. Die Kündigung ist an formelle Voraussetzungen gebunden und im Übrigen gesetzlich eingeschränkt. Wird eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang durch eine Klage beim Arbeitsgericht angegriffen, gilt sie als wirksam.
Abmahnung
Eine Abmahnung erfolgt um dem Arbeitnehmer klar zu machen, dass er seinen Pflichten nachkommen muss, da ihm im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Zudem soll damit aber auch dem Arbeitnehmer noch eine Chance gegeben werden, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zu wehren.
Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er das Unternehmen verlässt.
Lohnzahlung
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Im Regelfall wird ein Arbeitnehmer der keine Arbeitsleistung erbringt, auch nicht vergütet. Von diesem Grundsatz gibt es aufgrund sozialer Erwägungen mehrere Ausnahmen.
Aufhebungsvertrag
Die Parteien des Arbeitsverhältnisses können durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Hier ist eine weitgehend freie Gestaltung der Einzelheiten möglich, allerdings sind eine Reihe von sozialrechtlichen Fragen (z.B. Arbeitslosengeld) zu beachten.
Befristung
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Er ist eine Variante des Dienstvertrages und kann in Teilen nach den Wünschen der Parteien frei gestaltet werden.
Abfindung
Als Abfindung wird die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers genannt, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache.
Beratung von Betriebsräten
Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung und ein Organ zur Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, der auch an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, nach welchem Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen.
Beratung von Geschäftsführern
Der Geschäftsführer hat eine Doppelstellung. Er ist einerseits Teil der Gesellschaft, andererseits verfügt er über einen Vertrag mit der Gesellschaft. Er hat weniger Schutz als ein Arbeitnehmer dafür aber mehr Pflichten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
Entsendevertrag
Für die Zeit der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland wird ein sogen. Entsendevertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten während der Entsendung regelt.
Mindestlohn
Nach dem Mindestlohngesetz gilt in Deutschland seit dem 1.Januar 2017 ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 EUR brutto.
Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Leitende Angestellte
Leitender Angestellter ist ein Begriff aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz. Für den Leitenden Angestellten gelten besondere Vorschriften.
Betriebliche Umstrukturierungen
Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters auf Dauer entgegenstehen. Dringende betriebliche Erfordernisse können nun sowohl außerbetriebliche Gründe sein (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) als auch innerbetriebliche Gründe (z.B. Umstrukturierungen) sein.
Sozialplan
Ein Sozialplan sieht eine Vereinbarung vor über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.
Tarifvertragsrecht
Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien zählen einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits. Ein Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegen.
Vertragsgestaltung
Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht der Vorstellung in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln. Im Rahmen des rechtlich zulässigen ist eine freie Gestaltung von Verträgen möglich und sinnvoll.
Vertragsstrafen
Eine Vertragsstrafe bezeichnet eine dem Vertragspartner zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertragliche Verpflichtung nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Weise erfüllt.
Wettbewerbsverbote
Der Arbeitnehmer ist während des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber seinem Arbeitgeber zu unterlassen. Während eines (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis (auch in einer möglichen Freistellungsphase) kommen unter anderem von Gesetzes wegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer sowie u.U. eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann man aber vertraglich (Schriftform) ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Ein wirksames Wettbewerbsverbot muss sich nach den §§ 74 ff Handelsgesetzbuch richten. Es muss zwingend zeitlich, örtlich und gegenständlich begrenzt werden und eine angemessene Karenzentschädigung enthalten.
Wirtschaftsrecht:
Vertragsgestaltung
Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht der Vorstellung in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln. Im Rahmen des rechtlich zulässigen ist eine freie Gestaltung von Verträgen möglich und sinnvoll.
Vertragsverhandlung
Für erfolgreiche Vertragsverhandlungen benötigt man Kenntnisse, Taktiken und Strategien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu nutzen ist ein Muss.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung durch den anderen Vertragsteil herzustellen.
Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Hierzu gibt es zahlreiche Vorschriften, die zu beachten sind.
Dienstleistungsvertrag
Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat. Es gibt zahlreiche Unterfälle des Dienstvertrages, z.B. den Arbeitsvertrag.
Gesellschaftsvertrag
Jede Gesellschaft entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag. Dieser ist Grundlage einer Gesellschaft, mit deren Hilfe sie am Geschäftsverkehr teilnehmen kann.
Subunternehmervertrag
Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung von spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer.
Verschwiegenheitsvereinbarung
Eine Verschwiegenheitsvereinbarung ist ein Vertrag, welcher das Stillschweigen über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse oder vertrauliche Unterlagen festlegt.
Unternehmensgründung
Zum Gründungsprozess gehören auch die Planungen im Vorfeld und die Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingung.
Unternehmenskauf
Der Unternehmenskauf ist eine rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung veräußert wird.