ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eine besondere Rolle kommt hier vor allem dem Arbeitsvertragsrecht zu. Basis dieser
Rechtsbeziehung sind zudem eine Vielzahl von Vorschriften aus besonderen Bereichen
des Arbeitsrechts zum Beispiel dem Kündigungsschutzrecht, Bundesurlaubsgesetz oder
dem Mutterschutzgesetz.
Der rechtliche Gestaltungsrahmen für Unternehmen ergibt
sich durch diese Gesetze in Kombination mit der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Das Arbeitsrecht umfasst auch das sogenannte Betriebsverfassungsrecht, das die
rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere die Stellung und
Aufgabe des Betriebsrates regelt.
Auch das Tarifvertragsrecht unterfällt dem Arbeitsrecht, d. h. die vertragliche
Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessenvertretung der Arbeitnehmer
(Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände).
Auf dieser Grundlage sind Verträge zu gestalten, passgenaue Personal-, Zeit- und
Vergütungsmodelle zu entwickeln und rechtssichere HR-Konzepte für Unternehmen zu
entwickeln.
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