ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine besondere Rolle kommt hier vor allem dem Arbeitsvertragsrecht zu. Basis dieser Rechtsbeziehung sind zudem eine Vielzahl von Vorschriften aus besonderen Bereichen des Arbeitsrechts zum Beispiel dem Kündigungsschutzrecht, Bundesurlaubsgesetz oder dem Mutterschutzgesetz.

Der rechtliche Gestaltungsrahmen für Unternehmen ergibt sich durch diese Gesetze in Kombination mit der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Das Arbeitsrecht umfasst auch das sogenannte Betriebsverfassungsrecht, das die rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere die Stellung und Aufgabe des Betriebsrates regelt.

Auch das Tarifvertragsrecht unterfällt dem Arbeitsrecht, d. h. die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessenvertretung der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände). Auf dieser Grundlage sind Verträge zu gestalten, passgenaue Personal-, Zeit- und Vergütungsmodelle zu entwickeln und rechtssichere HR-Konzepte für Unternehmen zu entwickeln.

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