WIRTSCHAFTSRECHT

Wer unternehmerische Entscheidungen trifft, dem ist bekannt, dass die heutige Wirtschaftswelt geprägt ist durch Märkte im Wettbewerb, hohe Mobilität, differenzierte Kundenwünsche, sich verändernde gesellschaftliche Bedürfnisse und komplexe rechtliche Rahmenbedingungen.

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen und Maßnahmen, welche vor allem die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat oder der EU regelt. Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt.

Insbesondere Streitigkeiten zwischen Unternehmen erfordern nicht nur rechtliches, sondern betriebswirtschaftliches und mitunter auch zwischen-menschliches Verständnis. Die Herbeiführung einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung ist hierbei manchmal sinnvoller als die Führung eines möglicherweise jahrelangen Rechtsstreites.

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