WIRTSCHAFTSRECHT
Wer unternehmerische Entscheidungen trifft, dem ist bekannt, dass die heutige
Wirtschaftswelt geprägt ist durch Märkte im Wettbewerb, hohe Mobilität, differenzierte
Kundenwünsche, sich verändernde gesellschaftliche Bedürfnisse und komplexe
rechtliche Rahmenbedingungen.
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller
Rechtsnormen und Maßnahmen, welche vor allem die Rechtsbeziehungen der am
Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat oder der EU
regelt. Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, das sich mit dem Recht
der Kaufleute beschäftigt.
Insbesondere Streitigkeiten zwischen Unternehmen
erfordern nicht nur rechtliches, sondern betriebswirtschaftliches und mitunter auch
zwischen-menschliches Verständnis. Die Herbeiführung einer wirtschaftlich
vertretbaren Lösung ist hierbei manchmal sinnvoller als die Führung eines
möglicherweise jahrelangen Rechtsstreites.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail:
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